Stiftstrasse: Krötenwanderung

Stadt ergreift Maßnahmen zum Amphibienschutz

Die heimischen Amphibienarten sind fast alle vom Aussterben bedroht und gehören zu den nach Artenschutzverordnung geschützten Tierarten. Daher dürfen Laich, Kaulquappen oder erwachsene Tiere nicht gestört, dem Gewässer entnommen, verletzt oder getötet werden. Um dem gerecht werden zu können, gilt in der Stiftstraße ab sofort bis zum Ende der Wanderung ein Durchfahrtverbot zwischen 19 und 7 Uhr.

Die Stadt Menden bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Berücksichtigung dieser befristeten Maßnahmen.